Das Ostallg\u00e4u zwischen Marktoberdorf, F\u00fcssen und den Allg\u00e4uer Alpen begeistert mit Bergwelt, Seen und weiten Moorlandschaften. Wer diese Umgebung erleben m\u00f6chte, tr\u00e4gt Verantwortung: In Bayern gilt zwar das freie Betretungsrecht der Natur (Art. 141 der Bayerischen Verfassung, Art. 26\u201331 BayNatSchG), doch es ist an Pflichten gebunden. Dieser Beitrag nennt konkrete Regeln, Zahlen und eine klare Empfehlung f\u00fcr Ausr\u00fcstung statt allgemeiner Appelle.
1. Hinterlassen Sie keinen Abfall: Packen Sie Ihren M\u00fcll wieder ein und entsorgen Sie ihn sachgerecht
Ein Grundsatz beim Wandern lautet: Was Sie mit hochtragen, tragen Sie auch wieder herunter. Das gilt f\u00fcr Verpackungen und Getr\u00e4nkeflaschen ebenso wie f\u00fcr vermeintlich \u201enat\u00fcrliche\u201c Reste. Denn auch Obst- und Bananenschalen sind kein harmloser Kompost: In den k\u00fchlen Lagen der Voralpen brauchen sie oft 1 bis 3 Jahre zum Verrotten, nicht wenige Wochen.
Besonders sch\u00e4dlich sind Zigarettenkippen. Ihr Filter besteht aus Celluloseacetat, einem Kunststoff, der in der Natur bis zu 15 Jahre \u00fcberdauern kann; eine einzige Kippe kann mehrere Dutzend Liter Wasser mit Schadstoffen belasten. Nehmen Sie einen Taschenaschenbecher mit. Die folgende Orientierung zeigt, wie lange Abfall ungef\u00e4hr in der Natur bleibt:
- Papiertaschentuch: etwa 1 bis 5 Jahre
- Bananen- oder Obstschale: etwa 1 bis 3 Jahre
- Kaugummi: rund 5 Jahre
- Zigarettenkippe: bis zu 15 Jahre
- Aluminiumdose: rund 200 Jahre
- PET-Flasche: bis zu 450 Jahre
Pr\u00fcfen Sie vor der Tour, ob es unterwegs \u00fcberhaupt Abfallbeh\u00e4lter gibt \u2013 an vielen Wanderparkpl\u00e4tzen und Berggasth\u00f6fen im Ostallg\u00e4u wurden sie bewusst abgebaut, um Wildtiere fernzuhalten. Rechnen Sie also damit, den M\u00fcll bis ins Tal mitzunehmen.
2. Respektieren Sie die Natur: Sch\u00fctzen Sie Landschaft, Flora und Fauna und tragen Sie zu ihrem Erhalt bei
Der nachhaltige Umgang beginnt bei der Routenwahl. Bleiben Sie auf markierten Wegen und meiden Sie empfindliche \u00d6kosysteme wie Hoch- und Niedermoore, die im Ostallg\u00e4u weit verbreitet sind. Ein Moor w\u00e4chst nur etwa 1 Millimeter pro Jahr \u2013 ein Tritt zerst\u00f6rt also Substanz, die \u00fcber Jahrzehnte entstanden ist.
Halten Sie Abstand zu Wildtieren: Als Faustregel gelten mindestens 50 bis 100 Meter, bei G\u00e4msen, Rehen oder br\u00fctenden V\u00f6geln eher mehr. Wildes Campen ist in der freien Natur Bayerns grunds\u00e4tzlich nicht vom Betretungsrecht gedeckt und in Naturschutzgebieten ausdr\u00fccklich verboten \u2013 Bu\u00dfgelder reichen von mehreren Hundert Euro bis, in Schutzgebieten, deutlich h\u00f6her. F\u00fcr das \u00dcbernachten nutzen Sie stattdessen ausgewiesene Zeltpl\u00e4tze oder Alpenvereinsh\u00fctten.
Offenes Feuer und Grillen sind im Wald und in Waldn\u00e4he tabu; das Bundeswaldgesetz untersagt das Rauchen im Wald zudem von 1. M\u00e4rz bis 31. Oktober. Vermeiden Sie unn\u00f6tigen L\u00e4rm, f\u00fchren Sie Hunde in der Brut- und Setzzeit (etwa M\u00e4rz bis Juli) an der Leine und pfl\u00fccken Sie keine gesch\u00fctzten Pflanzen wie Enzian oder Alpenrosen.
3. Betreten Sie keine gesperrten oder privaten Fl\u00e4chen: Respektieren Sie die Privatsph\u00e4re von Landbesitzern und halten Sie sich an gesperrte Wege und Fl\u00e4chen
Auch wenn eine Abk\u00fcrzung \u00fcber eine Wiese verlockt: Landwirtschaftliche Nutzfl\u00e4chen d\u00fcrfen w\u00e4hrend der Nutzzeit \u2013 also solange Gras oder Getreide steht \u2013 nicht betreten werden (Art. 30 BayNatSchG). Ein einziger Trampelpfad durch eine M\u00e4hwiese kann den Aufwuchs f\u00fcr das Vieh unbrauchbar machen.
Sperrungen haben Gr\u00fcnde: Wildruhezonen, Steinschlaggefahr, Aufforstung oder rutschige Steilh\u00e4nge. Halten Sie sich daran, dann vermeiden Sie sowohl Sch\u00e4den an Flora und Fauna als auch gef\u00e4hrliche Situationen. Sind Sie unsicher, ob ein Weg begehbar ist, fragen Sie bei der Tourist-Information vor Ort oder beim Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer nach.
4. Verwenden Sie umweltfreundliche Produkte und Verhaltensweisen:
Einwegprodukte lassen sich fast immer durch langlebige Alternativen ersetzen. Der folgende Vergleich zeigt, ob sich die h\u00f6heren Anschaffungskosten f\u00fcr eine Trinkflasche lohnen:
| Kriterium | Einweg-PET-Flasche | Edelstahlflasche |
|---|---|---|
| Anschaffungspreis | ca. 0,20\u20130,50 \u20ac pro Flasche | ca. 15\u201330 \u20ac einmalig |
| Lebensdauer | einmaliger Gebrauch | viele Jahre |
| Gewicht (leer, 0,75 l) | sehr leicht, ca. 20 g | schwerer, ca. 150\u2013300 g |
| Umweltbilanz | Abfall bei jeder Tour | kein laufender M\u00fcll |
| Amortisiert nach | entf\u00e4llt | ca. 30\u201360 Nutzungen |
Empfehlung: F\u00fcr regelm\u00e4\u00dfige Tages- und Bergtouren lohnt sich eine Edelstahlflasche eindeutig \u2013 sie ist nach wenigen Wochen g\u00fcnstiger als Einweg und h\u00e4lt Getr\u00e4nke k\u00fchl. Auf Mehrtagestouren, bei denen jedes Gramm z\u00e4hlt, greifen Ambitionierte eher zur leichten Trinkblase oder faltbaren Flasche. Ausdr\u00fccklich nicht n\u00f6tig ist teure Spezialausr\u00fcstung f\u00fcr den Gelegenheitsspaziergang: Hier reicht eine bereits vorhandene wiederverwendbare Flasche v\u00f6llig.
Beim Zelten auf erlaubten Pl\u00e4tzen setzen Sie auf biologisch abbaubare Seife und waschen abseits von Gew\u00e4ssern; Solar- oder Akkulampen ersparen Ihnen Batteriem\u00fcll. Kleine Umstellungen mit gro\u00dfer Wirkung.
H\u00e4ufige Fehler und Missverst\u00e4ndnisse
- \u201eObstschalen sind ja nat\u00fcrlich\u201c: Sie verrotten in Bergklima jahrelang und locken zudem Wildtiere an Wege.
- Wildcampen mit dem \u201eJedermannsrecht\u201c verwechseln: Das skandinavische Modell gilt in Bayern nicht \u2013 hier ist \u00dcbernachten in der freien Natur nicht gestattet.
- Drohnen \u00fcber Wildtieren fliegen: In Schutzgebieten oft verboten und f\u00fcr br\u00fctende V\u00f6gel enormer Stress.
- Blumenstr\u00e4u\u00dfe pfl\u00fccken: Viele Alpenpflanzen stehen unter Naturschutz.
- Hunde frei laufen lassen: In der Setzzeit gef\u00e4hrdet das Jungwild erheblich.
H\u00e4ufige Fragen
Darf ich im Ostallg\u00e4u \u00fcberall wandern?
Grunds\u00e4tzlich ja, dank des Betretungsrechts. Ausgenommen sind eingez\u00e4unte oder als Nutzfl\u00e4che genutzte Grundst\u00fccke, ausgewiesene Wildruhezonen sowie ausdr\u00fccklich gesperrte Bereiche.
Was passiert, wenn ich wild campe?
Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die Bu\u00dfgelder liegen je nach Fall bei mehreren Hundert Euro; in Naturschutzgebieten f\u00e4llt die Strafe deutlich h\u00f6her aus. Nutzen Sie stattdessen Zeltpl\u00e4tze oder H\u00fctten.
Wohin mit dem M\u00fcll, wenn kein Eimer da ist?
Wieder einpacken und im Tal entsorgen. Ein kleiner Zip-Beutel im Rucksack und ein Taschenaschenbecher f\u00fcr Kippen reichen f\u00fcr die meisten Touren aus.
Darf ich Beeren oder Pilze sammeln?
F\u00fcr den Eigenbedarf in kleinen Mengen ist das \u00fcblicherweise erlaubt (\u201eHandstrau\u00dfregel\u201c). Gesch\u00fctzte Arten und Naturschutzgebiete sind tabu. Im Zweifel bei der Tourist-Information nachfragen.